Weltweit sind Millionen Fahrzeuge und deren Halter vom 2015 aufgedeckten Abgasskandal betroffen. Die Fahrzeuge von VW, Audi, Porsche und anderen Herstellern beinhalten eine Software, die den Schadstoffausstoß manipuliert. Nun hat das Bundesverfassungsgericht sein Urteil in Sachen Dieselfahrverbot verkündet.
Demnach hält es die Verhängung von Dieselfahrverboten in deutschen Städten für zulässig. Es ist davon auszugehen, dass viele Städte aufgrund der Überschreitung der Schadstoffgrenzwerte diese Fahrverbote verhängen müssen. Für betroffene Pkw-Besitzer stellt sich die Frage, wie es für sie weitergehen soll. Der Verkauf kann eine Option sein, allerdings werden die Fahrzeuge schwer verkäuflich sein und zudem ist mit massiven Wertverlusten zu rechnen. Aber: das Dieselfahrzeug muss dringend weg – was können Sie als Betroffener tun?
Geschädigte können sich gegen eine Nachbesserung aussprechen und vom Kaufvertrag zurücktreten. Wird dies vom Händler nicht angenommen, kann sich der Halter über den Klageweg von seinem Kfz-Vertrag trennen.
Ebenso kann der s.g. „Widerrufsjoker“ greifen. Nach unseren Erkenntnissen haben viele Verbrauer, die ihr gebrauchtes oder neues Fahrzeug über eine Bank direkt beim Autohändler finanziert haben die Möglichkeit, ihre Finanzierungsverträge auch heute noch zu widerrufen.
Warum?
In vielen nach dem 10.06.2010 abgeschlossenen KFZ-Leasingverträgen sind Mängel zu entdecken.
Die Rückabwicklung des Kfz-Leasingvertrags ist dann durch einen Widerruf möglich. Sie als Leasingnehmer erhalten sämtliche Leasing-Raten zurück und werden von künftigen Zahlungsverpflichtungen befreit. Die Bank muss Zinsen und Tilgungsleistungen erstatten. Im Gegenzug müssen Sie das Auto abgeben, ggf. wird eine Nutzungsentschädigung gegenüber der Autobank fällig. Für Verträge, die nach dem 13.06.2014 geschlossen wurden, gilt die Besonderheit, bei einem Widerruf weder Nutzungs- noch Wertersatz leisten zu müssen.
Für weitere Fragen zum Thema steht Ihnen das Team der Kanzlei Helge Petersen & Collegen gerne zur Verfügung.
Wir kümmern uns um Ihr Recht:
Ich möchte kostenfrei und unverbindlich meine Möglichkeiten prüfen lassenIch habe Fragen:
Telefon: 0431 – 260 924 0Foto: Pixabay
Sie suchen weitere Informationen zum Thema? Nutzen Sie unsere Stichwort-Suche:
Hier Newsletter abonnieren!