Verluste durch Fremdwährungsdarlehen – was können Darlehensnehmer tun?

Währungsrisiko Anlagen

Immer häufiger kontaktieren uns Darlehensnehmer von Darlehensverträgen auf Basis von Fremdwährungen. Diese wurden u.a. von Sparkassen und Banken angeboten.

Ein Beispiel:

Fremdwährungsdarlehen auf Basis von Schweizer Franken wurde laut unserer Erfahrung häufig zur Finanzierung von Immobilien angeboten. Da der Kredit in Euro getilgt wird und die Schweizer Nationalbank den Schweizer Franken vom Eurokurs entkoppelt hat, ist möglichweise mit massiven Verlusten zu rechnen. Die Darlehenssumme in Euro ist in Einzelfällen erheblich gestiegen. Durch den Anstieg der ursprünglichen Darlehensschuld können Sparkassen und Banken nunmehr eine Nachsicherung des Darlehens verlangen. Können Kunden diesem Begehren nicht nachkommen, ist die Bank berechtigt, das Darlehen zu kündigen. Ist dies der Fall ergibt sich als Konsequenz eine Zwangsvollstreckung, möglicherweise auch der Verlust des Eigenheims, falls Kunden keine Anschlussfinanzierung aufweisen können.

Was können Sie als Darlehensnehmer tun?

Durch die Entscheidung des EuGH vom 30.04.2014 (C-26/13) werden die Rechte der Verbraucher gestärkt. Bankkunden müssen beim Abschluss von Fremdwährungskredit-Verträgen deutlich erkennen können, welche finanziellen Folgen sich aus einer Klausel ergeben, die eine Rückzahlung eines Darlehensbetrages in Fremdwährung zu einem aktuellen Verkaufskurs haben kann.

Sie als Kreditnehmer müssen also die wirtschaftlichen Folgen bei Fremdwährungskredit-Geschäften abschätzen können, die sich daraus ergeben, dass bei der Darlehenstilgung ein anderer Devisenverkaufskurs Anwendung findet als der zur Berechnung des Darlehensbetrages bei dessen Auszahlung herangezogene Devisenankaufskurs.

Sollte die Sparkasse oder Bank in Ihrem Fall nicht pflichtgemäß über das Risiko des Fremdwährungsdarlehens aufgeklärt haben, muss sie das komplette Darlehen als Euro-Darlehen neu berechnen. Die Konsequenz ist dann für Sie, dass Sie das Darlehen lediglich wie ein Euro-Darlehen zurückzahlen müssen. Das durch den Fremdwährungskredit entstandene Währungsrisiko verbleibt dann beim Darlehensgeber, sprich der Sparkasse oder der Bank.

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