Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase lohnt es sich für viele Kreditnehmer über eine Umschuldung Ihres bestehenden Kreditvertrages nachzudenken. Doch in der Regel muss bei einem vorzeitigen Ausstieg aus dem Kredit eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden. Viele Banken und Sparkassen haben allerdings im Rahmen des Darlehensvertrages eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet, sodass der Kreditvertrag auch noch Jahre später widerrufen und ohne Vorfälligkeitsentschädigung werden kann.
Bei den meisten Darlehen wird eine Zinsfestschreibungszeit vereinbart, innerhalb derer die Zinsen unabhängig von der aktuellen Zinssituation konstant bleiben. Wird der Kreditvertrag frühzeitig, z.B. aufgrund einer geplanten Umschuldung, gekündigt, verlangt die Bank meistens eine Vorfälligkeitsentschädigung für die wegfallenden Zinseinnahmen. Dann stellt sich die Frage, ob sich eine Umschuldung bzw. eine Ablösung des Darlehens finanziell überhaupt lohnt.
Dennoch gibt es für viele Kreditnehmer gute Chancen ihren Kredit abzulösen, ohne dass sie die Bank für das vorzeitige Vertragsende entschädigen müssen. Dies liegt daran, dass die Banken in den letzten Jahren häufig fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet haben. Bei Abschluss eines Darlehens muss der Kreditnehmer von der Bank über sein Widerrufsrecht belehrt werden. Geschieht dies nicht ordnungsgemäß nach den gesetzlichen Vorgaben, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen, sodass der Kreditvertrag noch Jahre nach Vertragsabschluss widerrufen werden kann und somit die Vorfälligkeitsentschädigung nicht gezahlt werden muss. Nutzen Sie daher die anhaltende Niedrigzinsphase und lassen Sie die Widerrufsbelehrung Ihres Darlehensvertrags auf Fehler überprüfen.
Einzige Voraussetzung: der Darlehensvertrag muss nachdem 10.06.2010 abgeschlossen worden sein.
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