Verbraucherschützer klagen gegen Volkswagen – Auch Sie können sich beteiligen!

Dieselskandal Fahrverbote

Seit einigen Tagen steht es fest: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbz) wird in Kooperation mit dem ADAC am 01. November 2018 eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG einreichen und sich somit für betroffene Verbraucher des Diesel-Skandals einsetzen. Auch Sie können sich als geschädigter VW-Kunde an der Klage beteiligen. Im Folgenden erfahren Sie, worum es bei dieser Klage geht, für wen eine Partizipation in Frage kommt und welche Vorteile daraus entstehen.

Ab dem 01. November 2018 wird in Deutschland eine neue Klagemöglichkeit eingeführt: die Musterfeststellungsklage. Vertreter der Verbraucherzentrale Bundesverband und des ADAC haben vor wenigen Tagen angekündigt, noch am selben Tag des Inkrafttretens des neuen Gesetzes eine Musterfeststellungsklage gegen den VW-Konzern einzureichen. Bei dieser neuen Klageart können sich Verbraucherschutzverbände für geschädigte Verbraucher einsetzen und Schadenersatz von den angeklagten Firmen fordern. Hierzu wird vom Bundesamt für Justiz ein Klageregister eröffnet, in das sich mindestens 50 betroffene Personen eintragen lassen müssen.

Das Ziel dieser Musterklage ist die Feststellung, dass die Volkswagen AG durch die Manipulation der Software ihre Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und ihnen folglich Schadenersatz schuldet. An dieser Klage können sich Käufer von Fahrzeugen der Marken Volkswagen, Audi, Skoda und Seat mit Dieselmotoren des Typs EA 189 beteiligen. Außerdem muss der Kauf des Fahrzeuges nach dem 1. November 2008 erfolgt sein.

Verbraucher, die sich gegen eine Individualklage gegen den VW-Konzern entschieden haben, da sie die Kosten scheuen oder weil sie keine Rechtsschutzversicherung haben, sollten eine Beteiligung an dieser Musterklage in Erwägung ziehen. Denn die Beteiligung ist kostenlos – das Prozesskostenrisiko tragen allein die Verbände, die die Klage initiiert haben. Wenn Sie sich in das Klageregister eintragen lassen, haben Sie zudem den Vorteil, dass die Verjährungsfrist, die Ende dieses Jahres abläuft, gehemmt wird. Kommt es zu einem positiven Urteil, müssen Sie als Verbraucher Ihre Schadenersatzansprüche individuell gegen VW durchsetzen. Allerdings können Sie sich dann auf das Urteil aus der Musterklage berufen.

Quellen:
vzbv.de (zuletzt eingesehen am 19.09.2018)
Handelsblatt (zuletzt eingesehen am 19.09.2018)

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