Rund um den geschlossenen Sachwert Rendite-Fonds Indien 2 GmbH & Co. KG

Sachwert Rendite-Fonds Indien 2

Mit einer Mindestbeteiligung von 10.000 Euro bot sich Anlegern die Möglichkeit, in den Sachwert Rendite-Fonds Indien 2 GmbH & Co. KG zu investieren.

Für eine Beteiligung warb der Prospekt, indem er u. a. Partizipation an den aktuellen Marktchancen des modernen Indiens, unmittelbaren Zugang zum Markt, hohen prognostizierter Gesamtmittelrückfluss und eine kurze Laufzeit von rund fünf Jahren versprach

  • Partizipation an den aktuellen Marktchancen des modernen Indiens
  • Unmittelbarer Zugang zum Markt durch direkte Zusammenarbeit mit lokalen Projektentwicklern
  • Investition in Market Cities, Malls und Luxushotels; insgesamt voraussichtlich 21 Projekte an diversen Standorten Indiens

Hoher prognostizierter Gesamtmittelrückfluss

  • Kurze prognostizierte Laufzeit von rund fünf Jahren
  • Keine Steuererklärung in Indien notwendig

– so hieß es im Emissionsprospekt des Fonds.

Eine aus unserer Sicht durchaus gewagt optimistische Formulierung für Sachwert Rendite-Fonds Indien 2 GmbH & Co. KG, weil der Blind-Pool-Charakter seine Risiken entfaltete.

So stellte sich die Realität denn auch anders dar als im Prospekt versprochen: Ausschüttungen wurden gar nicht erst geleistet.

Argumente wie die kurze Laufzeit, Renditen von bis zu 186 %, die Investition in Malls und Hotels sowie das Wirtschaftswachstum und die steigende Kauflust der jungen Inder ließen die Prognosen glänzen und überzeugten womöglich viele private Investoren. Laut Aussage unserer Mandanten ist unter anderem dieser Fonds von der Telis Finanz Vermittlung AG verkauft.

Zu beachten ist die Verjährungsfrist für die Inanspruchnahme rechtlicher Hilfe. Ihr Anspruch darauf endet auf den Tag genau 10 Jahre ab Zeichnungsdatum der Beitrittserklärung, danach stehen Ihnen keine Rechtsmittel zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche mehr zur Verfügung.

Eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds als sogenannter Kommanditist macht den Anleger zum Unternehmer. Gerade diese Beteiligung ist in vielen Fällen mit erheblichem Fremdkapital finanziert. Deshalb sind solche Anlagen deutlich risikoreicher als Aktien und Aktienfonds. Problematisch bei diesen geschlossenen Beteiligungen ist eben auch, dass es keine einfache Möglichkeit gibt, bei schlechtem Verlauf diese Anlagen wieder loszuwerden. Sie sind deshalb auch mit den Anlagezielen einer Altersvorsorge nicht vereinbar.

Über diese und alle andere Risiken muss ein Anleger aufgeklärt werden.

In einem uns bekannt und bereits verfolgten Fall gegen die Telis Finanzberatung AG erfolgte unter anderem keine Aufklärung über die Innenprovisionen, die über 15% lagen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist der Berater verpflichtet, den Kunden über alle für die Anlageentscheidung bedeutsamen Umstände richtig und vollständig aufzuklären (BGH, Urteil vom 21.03.2006, NJW 2006, 2041). Wäre der Mandant vollständig über die Risiken einer geschlossenen Beteiligung informiert worden, hätte er sich nicht beteiligt.

Über das Totalverlustrisiko und das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung nach §172 Abs. 4 HGB klärte der Berater der Telis Finanzberatung AG jedoch nicht auf. Für die anleger- und objektgerechte Beratung ist erforderlich, dass der Berater richtig, sorgfältig, zeitnah, vollständig und für den Kunden verständlich über alle Risiken und Eigenschaften des Anlageobjektes hinweist, die für die jeweilige Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben könnten.

Die Chancen auf gute Ergebnisse für Anleger, werden also immer besser. Helge Petersen ermuntert daher alle Anleger, die geschlossene Beteiligungen über die Telis Finanz Vermittlung AG oder anderen Vermittlern gezeichnet haben, ihren Fall zur Überprüfung vorzulegen.

Zahlreiche Erfolge in den letzten Wochen und Monaten zeigen, dass es sich zu kämpfen lohnt.

Wenn auch Sie sich falsch beraten fühlen informieren wir Sie gern über Ihre Möglichkeiten.

Gerne prüfen wir im Rahmen einer kostenfreien unverbindlichen Ersteinschätzung, auch bei Ihnen, ob sie so der Gefahr möglicher Rückforderungsansprüche entgehen können. Lassen auch Sie sich einen Termin zur kostenfreien Ersteinschätzung mit einem unseren Anwälten geben.

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Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen ist auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts seit Jahren bundesweit erfolgreich für geschädigte Anleger aktiv und hat bereits viele positive Urteile erwirken können.

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