P&R Container Insolvenz – P&R-Anleger erhält 50% seines angelegten Kapitals zurück

P&R Container Betrug

Über die Pleite der verschiedenen deutschen P&R Gesellschaften und deren Gründe wurde bereits viel berichtet.

Inzwischen konnten die betroffenen Anleger ihre Forderungen zur jeweiligen Insolvenztabelle anmelden und der Insolvenzverwalter hat für 2020 die ersten Auszahlungen aus der fortgesetzten Verwaltung der noch vorhandenen Container in Aussicht gestellt. Welche Quote die Anleger am Ende des Insolvenzverfahrens zu erwarten haben, ist derzeit offen. Da aber lediglich rund 600.000 Container tatsächlich vorhanden sind, die Mieteinnahmen und Verkaufserlöse erzielen können, obwohl P&R rund 1,6 Mio. Container an Anleger verkauft hat, kann man sich gut vorstellen, dass eine etwaige Quote voraussichtlich eher bescheiden ausfallen wird und die Anleger im Wesentlichen auf ihrem Schaden sitzen bleiben. Zudem stehen auch hier die Anleger – wie so häufig – am Ende der Nahrungskette, da von den Einnahmen aus der Containervermietung und –veräußerung zunächst einmal die nicht unerheblichen Kosten des Insolvenzverfahrens gedeckt werden müssen. Weder der Insolvenzverwalter und sein Mitarbeiterstab noch das Gericht arbeiten ehrenamtlich.

Glück im Unglück haben diejenigen Anleger, die die Container nicht eigeninitiativ direkt bei einer der P&R Gesellschaften erworben haben, sondern die sich zunächst von einer Bank oder einem anderen Finanzdienstleister zu diesem Produkt haben beraten und sodann auch die technische Abwicklung durchführen lassen. Denn wenn diese Anleger beim Erwerb der Container fehlerhaft beraten wurden, dann muss der Berater bzw. das beratende Unternehmer für den Schaden aufkommen.

Für rund 30.000 EUR Container erworben

So freute sich jüngst ein Anleger aus dem norddeutschen Raum, der im Jahr 2015 für rund 30.000 EUR Container erworben hatte, die ihm seitens seines Finanzberaters als ein sicheres und bewährtes Investment empfohlen worden waren. Nachdem die Kanzlei Helge Petersen & Collegen den nach Abzug der bereits erhaltenen Mietzinszahlungen verbliebenen Restschaden gegenüber dem Anlageberater geltend gemacht hatte, zeigte dieser sich durchaus einsichtig und bot im Wege einer außergerichtlichen Einigung die Zahlung eines Vergleichsbetrages an. Ohne dass unser Mandant ein gerichtliches Verfahren führen musste, wurde ihm der Schaden zu rund 50 % ersetzt. Und auch für die entstandenen Rechtsanwaltskosten ist der Finanzberater aufgekommen. Darüber hinaus verbleiben die Ansprüche aus dem Vertrag mit der P&R Gesellschaft beim Anleger, so dass eine etwaige Quote im Insolvenzverfahren seinen Schaden zwar wohl nicht vollständig egalisiert aber zumindest weiter reduzieren würde.

Tatsächlich dürfte nach Auffassung der Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen praktisch jede Beratung fehlerhaft gewesen sein, da den Anlegern in Aussicht gestellt wurde, dass sie Eigentum an den von ihnen erworbenen Containern erlangen würden. Der Eigentumserwerb war schließlich ein ganz wesentlicher Kernpunkt dieser Anlage, sollte doch der Anleger durch den Sachwert, den ein Container verkörpert, abgesichert sein. So wurde schließlich in den Miet- und Verwaltungsverträgen üblicherweise festgehalten, dass die Eigentumsübertragung „innerhalb von maximal 90 Tagen nach Geldgutschrift des Kaufpreises“ erfolgen würde. In Wirklichkeit dürfte jedoch kein einziger Anleger jemals Eigentum an einem konkreten Container erworben haben, weil dies konzeptionsbedingt rechtlich gar nicht möglich war. Denn für einen Eigentumserwerb wäre es erforderlich gewesen, die gekauften Container konkret zu bestimmen, so dass diese aus der Gesamtheit der bei P&R vorhandenen Container eindeutig identifiziert und einem konkreten Kunden zugeordnet werden können. Eine solche Zuordnung war allerdings nie vorgesehen und wäre allenfalls durch die Eigentumszertifikate möglich gewesen, die jedoch kaum ein Anleger angefordert hat, weil er über deren Bedeutung nicht belehrt wurde. Tatsächlich vertritt etwa der Insolvenzverwalter die Auffassung, dass selbst ein Eigentumszertifikat nicht ausreichend wäre.

Wir empfehlen jedem P&R-Anleger, seinen individuellen Fall durch einen erfahrenen Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

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