Der Bundesgerichtshof (BGH) korrigiert mit seinem Beschluss vom 07.06.2018, Az.: III ZR 210/17, das Urteil des Landgerichts (LG) Hannover und des Oberlandesgerichts (OLG) Celle wegen Verstoßes gegen das Grundgesetz gemäß Art. 103 GG.
Das Team um Fachanwalt Helge Petersen wurde nun vom Bundesgerichtshof in seiner Rechtsauffassung bestätigt, dass der 11. Zivilsenat des OLG Celle in der Besetzung des Vorsitzenden Richters Schulz und der Beisitzer Bormann und Grabowski und zuvor die 11. Zivilkammer des LG Hannover in der Besetzung der Vorsitzenden Richterin Schrader und der Beisitzer Bondzio und Bachmann in dem obigen Verfahren das Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzt haben.
Gegen dieses verfassungsmäßig geschützte Grundrecht verstoßen zu haben, ist wohl einer der schlimmsten Vorwürfe, der einen Richter oder eine Richterin treffen kann. Dazu Rechtsanwalt Helge Petersen wörtlich: „Über Ergebnisse kann man sich immer streiten, aber rechtliches Gehör trotz Aufforderung der Klägeranwälte nicht zu gewähren, erschreckt mich einfach und darf sich nicht wiederholen. Zum Glück kann man sich auf den BGH verlassen.“
Helge Petersen, Inhaber einer Fachkanzlei mit Sitz in Kiel und Hamburg und über 70 Mitarbeitern, führt weiter aus: „Das LG Hannover hat scheinbar in enger Abstimmung mit dem OLG Celle – wenn auch dort ggf. mit anderer Besetzung – nicht das erste Mal für die Anleger fatale Fehlentscheidungen getroffen. So waren die Juristen dort rechtsirrig der Auffassung, der Berater einer Finanzdienstleistung hätte über das Risiko der Rückzahlung von Ausschüttungen nach § 172 IV HGB nicht aufzuklären.“
Diese Auffassung wurde später durch den BGH in seiner Entscheidung vom 04.12.2014, Az.: III ZR 82/14 , korrigiert und damit die beide Vorinstanzen in einer grundsätzlich rechtsdogmatischen Frage eines Besseren belehrt.
Rechtsanwalt Helge Petersen ist überzeugt davon, dass viele Entscheidungen zugunsten der Kläger ausgegangen wären, hätte es diese vermutete enge Abstimmung über rechtsdogmatische Fragen zwischen den Gerichten nicht gegeben. Für höchst bedenklich hält es Helge Petersen, wenn ein Oberlandesgericht, welches ja die Entscheidungen der ersten Instanz neutral begutachten und prüfen soll, eng mit dem Landgericht zusammen arbeitet.
Für Verwunderung sorgte auch – so Helge Petersen weiter – , dass die nun vom BGH korrigierte Entscheidung schon in JURIS veröffentlicht war, bevor sie uns vorlag.
Nach Ansicht des ehemaligen Bankkaufmanns und Fachanwalts für Bankenrecht Helge Petersen sind es immer wieder die gleichen Richter am LG Hannover, die sich besonders hervortun in der Ablehnung von Ersatzansprüchen falsch beratender Anleger. Besonders kritisch werden diesbezüglich der Vorsitzende Richter der 3. Zivilkammer, Fredrich, sowie die Vorsitzenden Richterinnen der 11. und 7. Zivilkammer, die Damen Schrader und Fughe gesehen, die sich auffällig bemühen, im Rahmen von Parteianhörungen mit geradezu inquisitorischen Befragungen die Kläger zu verunsichern und gezielt in Widersprüche zu verwickeln, damit die Klage wegen Unschlüssigkeit abgewiesen werden kann. Diese Praxis muss ein Ende finden.
Helge Petersen äußert den Verdacht, dass es Absprachen unter den Richtern beider Gerichte mit Zustimmung der jeweiligen Präsidenten geben muss. Anders ist das korrekturwürdige Verhalten der Richterschaft hüben wie drüben nicht zu erklären. Das Ganze scheint – so Helge Petersen – auf höchster Ebene abgesprochen, denn selbst der Präsident des LG Hannover Dr. Ralph Guise-Rübe hatte versucht, ihn, Helge Petersen, per Kammerbeschwerde außer Gefecht zu setzen, was erwartungsgemäß misslang.
Obwohl Dr. Ralph Guise-Rübe wie auch die kommissarische Präsidentin des OLG Celle Stefanie Otte von der Kanzlei Helge Petersen & Collegen bereits mehrfach über das fragwürdige Verhalten der betreffenden Richterschaft im Rahmen der mündlichen Verhandlung hingewiesen wurden, blieb eine inhaltliche Reaktion aus. Ebenso wollte sich das über die Fälle unterrichtete niedersächsische Justizministerium inhaltlich nicht äußern. Das von Helge Petersen ins Feld geführte Angebot eines „runden Tisches“ zur Klärung von strittigen Fragen wurde abgelehnt. Dutzende von Befangenheitsanträgen, insbesondere gegen den Vorsitzenden Richter Fredrich von der 3. Zivilkammer des LG Hannover, zeigen das Ausmaß an Zweifeln an der Objektivität der Richter am Landgericht Hannover.
Der Beschluss des BGH bestätigt einmal mehr, dass es richtig ist, für das Recht und dessen richtige Anwendung zu kämpfen, auch wenn an sich dafür hin und wieder mit dem Gericht „anlegen“ muss. Auch extreme Konfrontation kann sich lohnen. Durch Hartnäckigkeit und das Engagement der Kanzlei Helge Petersen & Collegen können Anleger verfehlte Entscheidungen durch den BGH korrigieren lassen.
So wendet sich Helge Petersen mit folgenden Worten an die Kammern des Landgerichts Hannover:
Helge Petersen und sein Team freuen sich, dass durch die BGH-Entscheidung dem LG Hannover und dem OLG Celle eine eindeutige Richtung gegeben wurde, wie das Grundrecht auf rechtliches Gehör in der Praxis zu gewährleisten ist.
„Das wird sich sicher positiv für die Anleger in Vergleichen und Urteilen auswirken“, ist der Kanzleiinhaber Helge Petersen überzeugt.
Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen bleibt auf Erfolgskurs für ihre Tausenden Mandanten.
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