Aktuell häufen sich bei uns die Kontaktaufnahmen von Kunden der UBS Deutschland AG. Die UBS Deutschland AG hat privaten Anleger (nach Aussagen unserer Mandanten) u.a. folgende geschlossene Fonds angedient:
- CONTI 149. Schifffahrts-GmbH & Co. KG MT „Conti Guinea“
- HCI Deepsea Oil Explorer GmbH & Co. KG
- Schiffahrtsgesellschaft “Nordsee” mbH & Co. KG
- MS Conti Schifffahrts- GmbH & Co. Bulker KG MS „Conti Achat“
- HGA Aviation Co-Invest I GmbH & Co. KG
- CONTI Beteiligungsfonds IX – Conti Classic
Der ab Sommer 2008 vertriebene Fonds „HCI Deepsea Oil Explorer GmbH & Co. KG“ verlief zum Beispiel bei weitem nicht so, wie es den Anlegern prognostiziert wurde. Ihnen droht ein wirtschaftlicher Totalverlust.
Ziel der Anleger war häufig eine sichere Geldanlage für ihre Altersvorsorge. Ein geschlossener Fonds widerspricht dieser Eigenschaft jedoch bereits aufgrund seiner grundsätzlichen Beschaffenheit als unternehmerische Beteiligung. Geschlossene Fonds sind hochspekulative Produkte, die mit einer Reihe von Risiken verbunden und mit den Anlagezielen einer Altersvorsorge nicht vereinbar sind. Es besteht immer das Risiko, das gesamte investierte Kapital zu verlieren.
Problematisch bei diesen geschlossenen Beteiligungen ist eben auch, dass es keine einfache Möglichkeit gibt, bei schlechtem Verlauf, diese Anlagen wieder loszuwerden.
Zu beachten ist die Verjährungsfrist für die Inanspruchnahme rechtlicher Hilfe. Ihr Anspruch auf diese Hilfe endet auf den Tag genau 10 Jahre ab Zeichnungsdatum der Beitrittserklärung, danach stehen Ihnen keine Rechtsmittel zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche mehr zur Verfügung.
Sollten Sie also z.B. am 10.06.2008 den Beitrittsschein gezeichnet haben, so tritt die absolute Verjährung – und damit das Erlöschen der Möglichkeit, Ansprüche auf dem Rechtsweg durchzusetzen, mit Ablauf des 10.06.2018 ein. Sie sollten daher Ihre Unterlagen auch auf dieses Risiko hin prüfen.
Unsere kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung dient dazu, Ihnen konkrete Chancen und Möglichkeiten in Ihrem individuellen Fall aufzuzeigen!
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Für weitere Fragen zum Thema steht Ihnen das Team der Kanzlei Helge Petersen & Collegen gerne zur Verfügung.
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