Unterlagen über die Prüfung der P&R-Jahresabschlüsse und P&R-Lageberichte liegen der Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen vor. Das Anwaltsteam nimmt nun den langjährigen P&R-Wirtschaftsprüfer, Herrn Werner Wagner-Gruber, in Anspruch!
Von den rund 1,6 Millionen an die Anleger verkauften Containern fehlen rund 1 Million Containerboxen. Die Fehlmenge besteht bereits seit etwa 10 Jahren und hat sich immer weiter vergrößert. Statt, wie vertraglich vorgesehen, neue Anlegergelder in die Containerflotte zu investieren, wurden aus diesen laufende Verbindlichkeiten aus Mietzahlungen und Rückkäufen bedient. Danach dürften die Anlegergelder zumindest teilweise nicht zur Schweizer P&R-Gesellschaft, der P&R Equipment & Finance Corp., geflossen sein, sondern überwiegende innerhalb der deutschen P&R-Gesellschaften transferiert worden sein.
P&R – Wirtschaftsprüfer: Berufliche Sorgfaltspflichten nicht hinreichend gründlich erfüllt?
Dass es in Deutschland gelingen kann, ein Schneeballsystem über viele Jahre hinweg unentdeckt zu betreiben, wirft Fragen auf und nährt Bedenken, dass der Wirtschaftsprüfer Wagner-Gruber seine ihm obliegenden beruflichen Sorgfaltspflichten hinreichend gründlich erfüllt hat.
Die Aufstellung von Jahresabschlüssen und Lageberichten liegt im Aufgaben- und Verantwortungsbereich der P&R-Geschäftsführer. Die Abschlussprüfung des Wirtschaftsprüfers hat zum Zweck, ein Urteil über den zu prüfenden Jahresabschluss und den Lagebericht abzugeben. Dabei ist die Prüfung so vorzunehmen, dass letztlich mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht jeweils frei von wesentlichen Mängeln sind.
Wie kann es sein, dass der P&R-Wirtschaftsprüfer Wagner-Gruber noch Ende Juni 2017 für die P&R Transport-Container GmbH die Feststellung des Lageberichts mit dem Votum bestätigt, bestandsgefährdende Risiken seien in 2017 nicht erkennbar? Schließlich prüfte Wagner-Gruber die Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen der einzelnen P&R-Gesellschaften bereits seit dem Jahr 2006!
Auch Fachexperten können bei besonders schwer wiegenden Verletzungen der ihnen obliegenden Sorgfaltspflichten haften, wenn beispielsweise nachlässig ermittelt wird und dies eine Rücksichtslosigkeit an den Tag leg, die angesichts der Bedeutung des Gutachtens für die Entscheidung Dritter als gewissenslos erscheint. Der Bundesgerichtshof urteilte hierzu bereits im Jahr 2013 wie folgt:
„Der Sittenverstoß setzt ein leichtfertiges und gewissenloses Verhalten des Auskunftsgebers voraus. Es genügt nicht ein bloßer Fehler des Gutachtens, sondern es geht darum, dass sich der Gutachter durch nachlässige Erledigung, z. B. durch nachlässige Ermittlungen oder gar durch Angaben ins Blaue hinein der Gutachtenaufgabe entledigt und dabei eine Rücksichtslosigkeit an den Tag legt, die angesichts der Bedeutung des Gutachtens für die Entscheidung Dritter als gewissenlos erscheint.“
Die Testate des Wirtschaftsprüfers Wagner-Gruber sind in den seit 2017 veröffentlichten Verkaufsprospekten der Containeranlagen der P&R Transport-Container GmbH abgedruckt. Es ist damit für den Wirtschaftsprüfer erkennbar gewesen, dass seine in den Prospekten veröffentlichte Beurteilung maßgeblich sein würde für eine Vielzahl von Anlegern.
Hoffnung für Anleger auf ein erfolgversprechendes Vorgehen gegen den Wirtschaftsprüfer macht hier die jüngste Trendwende des Bundesgerichtshofes, der die Haftungsregeln für Steuerberater insolvenzbedrohter Gesellschaften zuletzt deutlich verschärfte und grundsätzliche Kriterien zur unternehmensbezogenen Fortführungsprognose festgelegt. Anhaltspunkte, die gegen eine Fortführung der Unternehmenstätigkeit sprechen darf der Steuerberater nicht ignorieren BGH, Urteil vom 26.01.2017, Az.: IX ZR 285/14). Dieses neue höchstrichterliche Urteil dürfte auf die Haftung der Wirtschaftsprüfer übertragbar sein.
Wir haben bereits Ansprüche gegenüber dem Wirtschaftsprüfer Wagner-Gruber angemeldet. Gerne prüfen wir im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung, ob auch in ihrem P&R-Fall ein Vorgehen gegen den Wirtschaftsprüfer Wagner-Gruber oder andere möglicherweise verantwortliche Personen erfolgsversprechend ist.
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