Mit der Insolvenz der P&R-Gesellschaften bangen weiterhin viele Anleger um ihr investiertes Kapital. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens erhält der Anleger als Gläubiger, der seine Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet hat, lediglich den Teil seines Kapitals zurück, der ihm nach der Quote zugeteilt werden kann. In der Regel handelt es sich dabei nur um einen Bruchteil des eingesetzten Kapitals.
Für Anleger, die nicht direkt über eine der P&R-Gesellschaften gezeichnet haben, sondern die Beratung Dritter in Anspruch genommen haben, besteht aber die Möglichkeit, einen weiteren Weg zu gehen, um ihre Ansprüche zu befriedigen. Insoweit sollte geprüft werden, ob Anlageberater oder Banken ihre Beratungspflichten verletzt haben.
Zu den freien Vermögensberatern, die Investments der P&R-Gruppe vertrieben haben, gehört auch die SIC System Investmentberatung Vertrieb u. Organisation GmbH aus München, die mit vollmundigen Werbeaussagen neue Anleger gewinnen wollte:
„Schicken Sie Ihr Geld auf die Reise – dann können Sie die Zinsen zählen.
Über 11% Garantie-Miete jährlich.
Kaufen Sie Container und kassieren Sie die Mieteinnahmen. SIC beschafft Ihnen die Container und vermittelt den gewinnbringenden Einsatz durch international erfolgreiche Leasing-Gesellschaften. SIC arbeitet mit Partnern, die die Vermietung sofort für drei oder fünf Jahre garantieren. Derweil haben Sie keine Kosten, kein Agio, keinen Unterhalt, kein gar nichts …
Aber Sie können 100% Abschreibung geltend machen und kassieren regelmäßig die vierteljährlichen Auszahlungen. Die legen Sie natürlich möglichst sofort wieder thesaurierend an – usw. …
Übrigens bringen die Container nach der Mietzeit noch überraschend hohe Verkaufserlöse. Die nehmen Sie doch auch mit!“
Quelle: Anzeige der SIC System Investmentberatung Vertrieb u. Organisation GmbH, LQ Das 50plus-Magazin., Ausgabe 15, 5 Jahrgang, Winter 2012, S. 15
Gerne überprüfen wir, ob eine ordnungsgemäße Anlageberatung nach Maßgabe des Bundesgerichtshofes in Ihrem Fall erfolgt ist und geschuldet war.
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