Laut Medienberichten sind noch rund zwei Millionen schadhafter Dieselfahrzeuge auf Deutschlands Straßen unterwegs. VW hat mehrere Rückrufaktionen durchgeführt, um die „Schummeldieselfahrzeuge“ umzurüsten. Eine Vielzahl von Verbrauchern hat daraufhin seinen Wagen in die Werkstatt gebracht und ein Software-Update erhalten.
Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Helge Petersen, der Verbraucher im Dieselskandal berät und vertritt: „Viele Verbraucher sind der Rückrufaktion gefolgt und haben durch ein Software-Update die manipulierte Software entfernen lassen. Wer glaubt, dadurch keinen Anspruch mehr auf Schadensersatz zu haben, der irrt. Ob Sie als Verbraucher das Update haben durchführen lassen oder nicht: Sie haben weiter ein Recht auf Rückabwicklung des Kaufvertrages. Einfach ausgedrückt: Sie haben das Recht, den Wagen zurückzugeben und den Kaufpreis erstattet zu bekommen. Zum 31.12.2018 verjähren jedoch für viele Betroffene die Schadensersatzansprüche. Ich rate daher jedem Betroffenen, der noch nichts unternommen hat, tätig zu werden. Andernfalls werden Sie auf Ihrem Schaden sitzen bleiben.“
Dieselskandal – Das Recht auf Seiten der Verbraucher
Die Dieselskandal-Klagen geschädigter Dieselfahrzeugbesitzer vor deutschen Landes- und Oberlandesgerichten haben zunehmend Erfolg. Mehrere hundert Urteile zu Gunsten von Verbrauchern zeigen: das Recht ist auf Seiten der Verbraucher.
Doch Hunderte Verfahren vor den Oberlandesgerichten werden laut einem aktuellen Bericht des Handelsblatts ohne Richter beendet. Laut Aussage des VW-Konzerns habe dieser zwölf Verfahren vor Oberlandesgerichten gewonnen. Zu den Verfahren, die ohne OLG-Urteil endeten, hüllt sich der Konzern in Schweigen.
Kanzleiinhaber Helge Petersen: „Volkswagen zeigt sich kurz vor einer zweitinstanzlichen Entscheidung wahrscheinlich zunehmend vergleichsbereit, um zweitinstanzlichen Urteile gegen sich aus dem Weg zu gehen . Urteile von Oberlandesgerichten haben eine größere Bedeutung als Urteile von Landesgerichten. Diese sind nicht selten richtungsweisend und gerade im Dieselskandal können Präzedenzfälle allen Dieselfahrzeugbesitzern, die sich zur Klage entschließen, den Weg ebnen. Und das würde dem VW-Konzern vermutlich viel Geld kosten.“
Warum berichtet niemand über die Verfahren, die scheinbar kurz vor der Entscheidung eines Oberlandesgerichtes mit einer außergerichtlichen Einigung beendet werden?
Außergerichtliche Einigungen, so genannte Vergleiche, werden häufig mit Stillschweige-Klauseln geschlossen. Die Klausel verpflichtet beide Parteienüber den Abschluss und den Inhalt des Vergleichs Stillschweigen zu bewahren. So sichern sich Banken, Konzerne und andere ein „stilles“ Verfahren, ohne dass Details an die Öffentlichkeit gelangen. Es ist nicht unüblich, dass Unternehmen gerade bei Massenschäden wie dem Dieselskandal darum bemüht sind, möglichst wenig Aufsehen durch Prozesse zu erregen.
Helge Petersen und sein Team sind seit Jahren auf Rückabwicklungen spezialisiert und haben in den vergangenen Jahren allein im Bereich der geschlossenen Beteiligung Millionen Euro für Verbraucher zurückgeholt.
Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen setzt die Schadensersatzansprüche von Geschädigten des Dieselskandals ohne Kostenrisiko durch – ganz gleich ob Geschädigte eine Rechtsschutzversicherung haben oder nicht.
Helge Petersen dazu: „Kosten können nicht der Grund sein, dass Geschädigte auf ihre Rechte verzichten. Daher bieten wir Geschädigten eine Klage ohne Kostenrisiko an.“
Wenn auch Sie betroffen sind Hilfe benötigen oder als Betroffener Fragen zum Dieselskandal haben: rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.
Bericht des Handelsblatt vom 25.09.2018
DIESELSKANDAL – JETZT GELD ZURÜCKHOLEN!Sie haben Fragen? Gleich Kontakt aufnehmen
Wir setzen Ihre Rechte durch – Diesel-Abgasskandal-Klage durchsetzen in vier Schritten: Jetzt Geld zurückholen.
Für weitere Fragen zum Thema steht Ihnen das Team der Kanzlei Helge Petersen & Collegen gerne zur Verfügung.
Wir kümmern uns um Ihr Recht:
Ich möchte kostenfrei und unverbindlich meine Möglichkeiten prüfen lassenIch habe Fragen:
Telefon: 0431 – 260 924 0Foto: Pixabay
Sie suchen weitere Informationen zum Thema? Nutzen Sie unsere Stichwort-Suche:
Hier Newsletter abonnieren!