Die Postbank Finanzberatung AG muss erneut Schadenersatz wegen falscher Anlageberatung leisten.
Die heute 70jährige Mandantin aus Essen, die von der Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen vertreten wird, hatte 2010 auf den Rat eines Beraters der Postbank Finanzberatung AG hin einen Betrag von 10.000€ in den geschlossenen Fonds SolEs 22 GmbH & Co. KG investiert.
Das mühsam angesparte Geld wollte die Rentnerin betont sicherheitsorientiert anlegen. Da sie krankheitsbedingt unter einer Schwerbehinderung leidet, war es ihr Bestreben für Notfälle jederzeit Zugriff auf ihr Kapital zu haben. Der Anlageberater der Postbank Finanzberatung AG diente ihr trotz der ausdrücklichen Anlagewünsche jedoch den geschlossenen Solarenergie-Fonds an. Die Anlage wurde ihr als vollkommen sicher und passend für die von ihr geäußerten Anlagewünsche empfohlen.
Die Aufklärung über etwaige Risiken unterblieb. Auf Nachfrage der damals 63-jährigen wies der Berater mit geübter Verkäufer-Rhetorik etwaige Risiken als rein theoretisch, also vollkommen unrealistisch ab. Die mögliche lange Laufzeit von 25 Jahren sowie die hohen Weichkosten, wie Innenprovisionen, die die Anlagesumme und somit die Rendite schmälern, wurden durch den Berater nicht vorgetragen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist der Berater aber verpflichtet, den Kunden über alle für die Anlageentscheidung bedeutsamen Umstände richtig und vollständig aufzuklären (GBH, Urteil vom 21.03.2006, NJW 2006, 2041).
Im März dieses Jahres entschied das Landgericht Hannover aufgrund fehlerhafter Beratung zugunsten der Mandantin. Ihr bereits verloren geglaubtes Vermögen wurde der Rentnerin durch die Rückabwicklung der Beteiligung nebst Verzugszinsen von der Postbank Finanzberatung AG ausgezahlt, ein weiterer schöner Erfolg für die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen, die bundesweit zu den führenden Kanzleien für Bank- & Kapitalmarkrecht gehört.
Medienberichte zu diesem Beitrag: Essener Rentnerin gewinnt Klage gegen die Postbank
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