Solarfonds SolEs 22: Weiterer Erfolg für Anleger

Urteil Solarfonds SolEs 22

Weiterer Erfolg für SolEs 22 Anleger gegen die Postbank Finanzberatung AG vor dem Landgericht in Hannover

Die Postbank Finanzberatung AG ist vor dem Landgericht Hannover wegen Falschberatung bei der Beteiligung Soles 22 verurteilt worden (11 O 225/14). Dem Kläger wurden auch 1,13 % Zinsen auf einen Betrag von EUR 84.000,00 für den Zeitraum vom 04.02.2010 bis zum 30.05.2014 zugesprochen. Das Urteil wurde am 11.11.2015 verkündet und ist noch nichts rechtskräftig.

Der Kläger hatte im Jahr 2010 eine Summe von insgesamt 84.000,00 EUR in die Beteiligung Soles 22 GmbH & Co. KG investiert. Er bekam 78.400,00 EUR zugesprochen, nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.05.2014 Zug um Zug gegen Rückübertragung der Gesellschaftsanteile an der SolES 22 GmbH & Co. KG. Zudem wurde die Postbank Finanzberatung AG verurteilt, den Kläger von allen Schäden und Nachteilen – insbesondere von Rückforderungsansprüchen nach § 172 Abs. 4 HGB – freizustellen, die unmittelbar oder mittelbar aus der vom Kläger am 04.02.2010 gezeichneten Beteiligung an der SolES 22 GmbH & Co. KG resultieren und die ohne Zeichnung dieser Beteiligung nicht eingetreten wären.
Übersetzt heißt dass, dass der Kläger die erhaltenen Ausschüttungen in Höhe von 5.600,- EUR behalten darf und der Kläger keinen Rückforderungsansprüchen ausgesetzt ist.

Solarfonds SolEs 22 – Aufklärungspflichten nicht nachgekommen

Das Gericht hatte in diesem Fall sogar ohne Beweisaufnahme festgestellt, dass die Postbank Finanzberatung AG ihren Aufklärungspflichten nicht nachgekommen ist. Es sei ihr nicht gelungen, schlüssig vorzutragen, dass sie den Kläger über die einschlägigen Risiken pflichtgemäß aufgeklärt habe. Deshalb bedurfte es einer Beweisaufnahme nach Ansicht des Gerichts nicht.

Eine Anlage in die SolES 22 GmbH & Co. KG ist eine hochspekulative unternehmerische Beteiligung mit erheblichen und besonderen Risiken. Solche Anlagen sind in 26 von 28 Anlegern grundsätzlich verboten. Eine Beteiligung als sogenannter Kommanditist macht den Kleinanleger zum Unternehmer. Gerade diese Beteiligung ist mit erheblichem Fremdkapital finanziert. Deshalb sind solche Anlagen deutlich risikoreicher als Aktien- und Aktienfonds. Problematisch bei diesen geschlossenen Beteiligungen ist eben auch, dass es keine einfache Möglichkeit gibt, bei schlechtem Verlauf, diese Anlagen wieder loszuwerden. Auf dem sogenannten Zweitmarkt ist auch die Beteiligung SolES 22 GmbH & Co. KG nur noch ein kleiner Bruchteil der ursprünglichen Summe Wert.

Daher sind alle Anleger, die ihre Beteiligung rückabwickeln wollen und Schadensersatz geltend machen sollen, aufgerufen ihren Fall zur Prüfung zu übermitteln.
Die freundlichen und sachkundigen Anwälte der Kanzlei Helge Petersen und Collegen prüfen ihren Fall gern und individuell im Rahmen einer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung. Der dargestellte Fall belegt einmal mehr, wie gut die Chancen für ein Vorgehen stehen.


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