Magellan Pleite: Container-Investments auf der Kippe

Magellan Container Pleite

Anleger erleben eine böse Überraschung: Insolvenzantrag der Magellan Maritime Services GmbH

In der Liste der insolventen Anbieter befindet sich mit der Magellan Maritime Services GmbH nunmehr ein weiteres Unternehmen, diesmal mit Direkt-Investments in Container. Im Insolvenzeröffnungsverfahren beim Amtsgericht Hamburg wurde bereits am 01. Juni 2016 angeordnet, dass Rechtsanwalt Peter Alexander Borchardt aus Hamburg als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt wird. Ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters sind keine Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens möglich. Das Magellan Container Geschäftsmodell erscheint aktuell offensichtlich gescheitert.

Direkt-Investments wie das der Magellan Container hatten in den vergangenen Jahren Konjunktur. Laut FAZ sei ein „gewichtiges Argument für die risikoreichen unternehmerischen Anlagen in Edelholz, Container oder andere Substanzwerte immer wieder das Eigentumsrecht gewesen“. Durch das Eigentumsrecht sollten die Anleger im Falle eines Ausfalls Zugriff auf ihr Eigentum haben können.

Welche Handlungsmöglichkeiten haben die Anleger?

Für tausende Magellan-Anleger steht nun die Frage im Raum, wie es weitergeht. Da dem Unternehmen keine eigenen Verfügungen ohne Zustimmung des Insolvenzverwalters möglich sind, steht momentan vor allem die Frage der Container-Mieten zur Klärung. Ob deren Auszahlung, es soll sich derzeit um etwa 10 Millionen EUR handeln, erfolgen kann und ob zukünftige Auszahlungen nicht durch Gläubigerforderungen blockiert sind, bleibt ungewiss.

Anleger müssen sich aber auch die Frage stellen, ob sie von ihrem Investment überhaupt noch etwas zurück erhalten. Beim Modell des Direkt-Investments sind Anleger direkt an einem oder einer Mehrzahl von Containern beteiligt und damit Eigentümer. Mit der Magellan Maritim Service GmbH gibt es eine Vereinbarung über die Vermietung und den Rückkauf der Container. Sollten die Rückkaufvereinbarungen und Mietverträge nicht fortgeführt werden können, wäre es für Anleger möglich, ihre Container heraus zu verlangen. In der Praxis erscheint diese Möglichkeit jedoch recht unrealistisch, da allein schon eine schnelle Zuordnung der jeweilig im Einsatz befindlichen Container Schwierigkeiten bereiten dürfte. Die weitere Entwicklung erscheint an dieser Stelle recht ungewiss.

Rückabwicklung und Schadensersatz?

Sollte der Container-Kauf rückgängig gemacht werden können oder wenn Schadensersatzansprüche darstellbar wären, käme auch ein Zahlungsanspruch wegen des investierten Kapitals gegen die Magellan Maritime Services GmbH, der bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Tabelle angemeldet würde, in Frage. Auch die Möglichkeit für einen Widerruf des Vertrages erscheint in verschiedenen Konstellationen möglich.

Sollte beim Verkauf nicht ausreichend oder zutreffend auf die möglichen Risiken der Anlage hingewiesen worden sein, kommen auch hier Schadensersatzansprüche gegen den Vertrieb in Frage.

Ein Beispiel:

Ein Anleger legte sein Geld über viele Jahre eher konservativ an. Dann wurden ihm seitens eines Vertriebs direkt Kaufaufträge für Magellan-Container zur Unterzeichnung angeboten.

So kaufte er 8 Container für 3795,- Euro, also für 31800,- Euro im Jahr 2012 und im Jahr 2013 gleich noch einmal weitere Container für 63.000,- Euro.

Weil es ein Direkt-Investment sein sollte, wurde die Anlage als sehr substanzstark und sicher dargestellt. Auf mögliche Risiken wurde nicht ausreichend hingewiesen oder sie wurden eher verharmlost.

Erfahrungsgemäß liegt der Erfolg in der Einzelfallaufarbeitung und der Durchsetzung ganz individuell für jeden einzelnen Fall.

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