Das Landgericht Kiel hat die Förde Sparkasse in einem durch die Kanzlei Helge Petersen und Collegen geführten Verfahren wegen einer Falschberatung zu Schadensersatz verurteilt. In seinem Urteil vom 12.11.2015 (Az. 13 O 61/14) kam das Landgericht zu dem Schluss, dass weder eine anleger- noch eine anlagegerechte Beratung stattgefunden hat.
Beteiligung am Schiffsfonds HCI Hammonia I GmbH & Co. KG
Die Mandantin der Kanzlei Helge Petersen und Collegen beteiligte sich im Jahr 2004 auf Empfehlung der Förde Sparkasse an dem Schiffsfonds HCI Hammonia I GmbH & Co. KG. Nachdem ihr aufgrund eines Erbfalls Kapital zugekommen war, wollte die Klägerin dieses zur Absicherung ihrer Altersvorsorge anlegen. Die Förde Sparkasse empfahl der Klägerin daraufhin, das Kapital in einer geschlossenen Schiffsbeteiligung anzulegen.
Das Landgericht Kiel kam in dem durch die Kanzlei Helge Petersen und Collegen geführten Verfahren durch Urteil zu dem Schluss, dass die Förde Sparkasse die Klägerin nicht hinreichend über die mit der Beteiligung verbundenen Risiken und möglichen Nachteile aufgeklärt hat. Die Anlage in eine geschlossene Beteiligung war nicht mit den Anlagezielen der Klägerin vereinbar. Darüber hinaus hat die Förde Sparkasse, so das Landgericht Kiel, ihre Pflichten der anlagegerechten Beratung verletzt, indem sie die Klägerin nicht darüber aufgeklärt hat, dass bei der Beteiligung Vertriebskosten von mehr als 15 % anfielen.
Riskante Kapitalanlagen in Form von geschlossenen Beteiligungen
„Leider zeigt sich, dass nicht nur Privatbanken und freie Vermittler, sondern auch volksnahe Geldinstitute wie Sparkassen ihren Kunden riskante Kapitalanlagen in Form von geschlossenen Beteiligungen empfohlen haben“, so Fachanwalt Helge Petersen. „In den uns vorliegenden Fällen ist es oftmals so, dass auch die Sparkassen ihre Kunden nicht ausreichend über die erheblichen Risiken und Kosten der Beteiligungen aufgeklärt haben. Ob dies aus Verkaufsdruck, Provisionsanreizen oder sonstigen Gründen geschehen ist, kann dahingestellt bleiben. Wir werden jeden Fall, in dem eine Fehlberatung von uns festgestellt wird, gegenüber den Verantwortlichen geltend machen.“
Aufgrund des Urteils muss die Förde Sparkasse die Beteiligung nunmehr zurücknehmen und der Klägerin Schadensersatz leisten. Zudem wurde die Förde Sparkasse dazu verurteilt, der Klägerin die ihr entgangenen Zinsen zu erstatten und die gesamten Kosten des Verfahrens zu tragen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Hintergrund im Foto: „Hauptsitz Förde Sparkasse“ von Danisahne – Eigenes Werk. Lizenziert unter CC BY-SA 3.0 über Wikimedia Commons