Krise der Schiffsfonds nimmt kein Ende.
Anleger des König & Cie. Renditefonds 44 sind in großer Sorge um ihr investiertes Geld. Sie hatten sich 2005/2006 über den Fonds an vier Kommanditgesellschaften beteiligt, welche jeweils einen Rohöl-Doppelhüllentanker der Suezmax Klasse (MT „Cape Bastia“, MT „Cape Bonny“, MT „Cape Bari“ und MT „Cape Brindisi“) betreiben. Vertrieben wurde der Fonds u.a. von der Postbank Finanzberatung.
Charterraten bei Suezmax-Tanker Flottenfonds II weit hinter Prognosen
Was die Anleger bereits 2009 und 2010 durch die ausbleibenden Ausschüttungen befürchteten, hat sich nun mehr und mehr bestätigt. Die ursprünglichen Prognosen sind wohl nicht mehr einzuhalten, so Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Helge Petersen. Seit etwa 2011 wird der Trend einbrechender Charterraten in der Suezmax-Tanker Sparte immer deutlicher. Als Folge hat der Schiffsfonds erhebliche Finanzierungsprobleme, denn Suezmax-Tanker Flottenfonds II konnte die zur Finanzierung der Schiffe aufgenommenen Kredite teilweise nicht zurückzahlen, so der Fachanwalt aus Kiel.
Anleger sollten über Fremdkapital aufgeklärt werden
Helge Petersen weiter: „Die Problematik wird deutlich, betrachtet man die Struktur solcher Angebote näher. Ein Großteil des Kapitals der Anleger wird lediglich für die Anschubkosten verbraucht. Denn nur ein kleiner Teil wird für den Kauf der Schiffe selbst verwendet. Der Großteil des Kaufpreises wird mittels Kredit einer Bank fremdfinanziert. Die sogenannte Fremdkapitalquote, d.h. das Verhältnis von Kapital der Anleger zum Kredit der Bank, beträgt beim Suezmax-Tanker Flottenfonds II ca. 58 %. Die Kredite müssen über die Einnahmen aus der Vercharterung der Schiffe abbezahlt werden. So können bei nur geringen Abweichungen der oftmals viel zu optimistisch prognostizierten Charterraten die Kredite nicht mehr nach Plan bedient werden. Die Banken erwarten jedoch eine schnelle Rückführung der Schiffsdarlehen, doch für die Sanierung soll nur der Anleger aufkommen. Über dieses Risiko wurden die Anleger in aller Regel nicht aufgeklärt.“
Neue Hoffnung – möglicher Schadensersatz
Neue Hoffnung dürfen Anleger auf Grund jüngster Urteile schöpfen. So hat das Landgericht Frankfurt am Main am 05.05.2014 – Az. 2-21 O 289/13 entschieden, dass die Vermittler und Berater der Banken verpflichtet sind, auf die Fremdkapitalquote eines Fonds hinzuweisen. Denn mit der Fremdkapitalquote geht – so das Landgericht – der sogenannte „Leverage-Effekt“ oder auch die „Hebelwirkung“ einher. Wurde der Anleger nicht entsprechend aufgeklärt, so steht ihm nach Auffassung der Frankfurter Richter ein Schadenersatzanspruch wegen Falschberatung zu. Wird dieser Anspruch gerichtlich bestätigt, so verpflichtet das Gericht die Bank zur Rückzahlung des gesamten investierten Geldes.
Wir raten daher allen betroffenen Anlegern, etwaige Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen. Profitieren Sie von der Erfahrung der hochspezialisierten Kanzlei Helge Petersen & Collegen, Fachanwaltskanzlei für Bank und Kapitalmarktrecht, mit ihren 50 qualifizierten Mitarbeitern.
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