Oberlandesgericht Schleswig entscheidet: Commerzbank AG muss Schadensersatz leisten
Die Kanzlei Helge Petersen & Collegen hat einem weiteren Anleger bei der Durchsetzung seiner Ansprüche aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung geholfen.
Der Kläger wurde im April 2011 von der Commerzbank AG beraten. Sein damaliger Berater empfahl ihm die Investition in griechische Staatsanleihen, WKN:830275. Der Berater klärte nicht darüber auf, dass es sich zum damaligen Zeitpunkt um ein spekulatives Investment gehandelt hatte.
Der Schaden trat bereits wenig später ein, als die Anleihe im Depot aufgrund des „Schuldenschnitts“ unter Verlust in eine Vielzahl von griechischen Einzelanleihen zwangsweise getauscht und deren Laufzeiten zum Teil bis ins Jahr 2037 verlängert wurden bei gleichzeitiger, erheblicher Reduzierung der Zinsen. Der Kläger hatte so binnen kürzester Zeit den Großteil seiner Anlagesumme verloren.
Anleihe als spekulativ eingestuft
Im Rahmen des Gerichtsverfahrens hatte die Kanzlei Helge Petersen & Collegen detailliert den Werdegang der griechischen Staatskrise geschildert und die Anleihe im damaligen Marktumfeld als spekulativ eingestuft. Diese Anleihe passte nach dem Analyseergebnis der Kanzlei eindeutig nicht zu dem konservativen Anlageprofil des Klägers.
Dieser Auffassung trat das Oberlandesgericht Schleswig in seiner Entscheidung vom 01.10.2015, Az. 5 U 204/14, bei. Es führt in den Urteilsgründen aus:
„Griechische Staatsanleihen waren ausweislich des Segmentvotums der Beklagten für „spekulative Anleger“ gedacht; sie hatten ein Totalverlustrisiko. Konservative Anleger, so das Segmentvotum, könnten von österreichischen Papieren profitieren (Anlage K2, Bl. 39 GA). Diese Einstufung der griechischen Staatsanleihen ist nach dem Verlauf der –gerichtsbekannten – „Griechenlandkrise“ unschwer nachzuvollziehen: Trotz der im Mai 2010 eingerichteten Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) verschlechterte sich die Wirtschaftslage in Griechenland weiter.
(…)
Die Empfehlung im April 2011, griechische Staatsanleihen zu kaufen, kann damit nur als deutlich spekulativ eingestuft werden.“
Rückzahlung der damaligen Anlagesumme
Das Oberlandesgericht Schleswig verurteilte die Commerzbank AG zur Zahlung der damaligen Anlagesumme unter Rückübertragung der „Zwangsanleihen“. Die Commerzbank AG sollte ferner angemessenen Schadensersatz für die entgangenen Zinsen leisten und zusätzlich die Anwalts- und Gerichtskosten tragen.
„Die Entscheidung hat gezeigt, dass man sich auch durch ein negatives erstes Urteil oder die ablehnende Haltung einer Bank nicht entmutigen lassen darf“, so der zuständige Rechtsanwalt Stefan Jedtberg.
Verwandte Beiträge:
Was wird aus griechischen Staatsanleihen deutscher Kleinanleger?
Falschberatung bei griechischen Staatsanleihen?
Für weitere Fragen zum Thema steht Ihnen das Team der Kanzlei Helge Petersen & Collegen gerne zur Verfügung.
Nutzen Sie auch unsere kostenfreie ErsteinschätzungTelefon: 0431 – 260 924 0
Sie suchen weitere Informationen zum Thema? Nutzen Sie unsere Stichwort-Suche: