Geschlossene Fonds – Verluste, wohin das Auge blickt

Nur sechs Prozent erfüllen die Gewinnprognose

  • Eine Untersuchung der Zeitschrift „Finanztest“ lässt Schrecken aufkommen: wie das Handelsblatt am 14.09.2015 berichtet, erfüllten demnach nur sechs Prozent von 1.140 betrachteten geschlossenen Fonds, welche seit 1972 aufgelegt wurden, ihre Gewinnprognose.

    Verluste bei allen erdenklichen Anlagegütern

    Quer durch die Palette der Beteiligungen – Schiffe, Windräder, Immobilien, Medienfonds – hätten Anleger geschlossener Fonds Verluste in Milliardenhöhe erlitten. Im Summenzug hätten Anleger 4,3 Milliarden Euro verbrannt, anstatt prospektierte Gewinne in Höhe von insgesamt 15,4 Milliarden Euro zu erzielen.

  • ALTTT

    Geschlossene Fonds – Im Summenzug hätten Anleger 4,3 Milliarden Euro verbrannt
    Foto: fotolia.de, bluedesign Illustration: Deparade

Was ist ein geschlossener Fonds?

Anleger geschlossener Fonds seien direkt am Unternehmen beteiligt, so der Bericht. Unserer Einschätzung folgend sind geschlossene Fonds die risikoreichsten Bankprodukte überhaupt. Bei einer Pleite des Unternehmens kann für den Anleger die Situation des Totalverlustes in der Anlage eintreten, darüber hinaus können sogar Nachhaftungspflichten bestehen.

Videotipp: Wie funktioniert ein geschlossener Fonds?

Wo wurden Verluste generiert?

Mit Bezug auf die Untersuchung von „Finanztest“ hätten laut Handelsblatt 57 Prozent bei den untersuchten Immobilienfonds, 62 Prozent bei den untersuchten Umweltfonds, 81 Prozent bei den untersuchten Schiffsbeteiligungen und 96 Prozent bei den untersuchten Medienfonds zu teilweisen oder vollständigen Verlusten des durch Anleger investierten Kapitals geführt. Ausgewertet seien Fonds mit einem Eigenkapitalvolumen von rund 37 Milliarden Euro worden.

Sind auch Sie von Anlageverlusten betroffen?

Dann sollten Sie Ihren Fall einem auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt übermitteln. Die Anwälte von Helge Petersen & Collegen prüfen für Sie im Rahmen einer unverbindlichen und kostenfreien Ersteinschätzung, welche Ansprüche – z. B. bezüglich einer Rückabwicklung – bestehen. Außerdem prüfen wir für Sie, ob möglicherweise Schadensersatzansprüche aufgrund Falschberatung gegen die Bank- oder den Finanzdienstleister bestehen, welche oder welcher die Beteiligung vermittelt hat. Wir rufen alle betroffenen Anleger auf, uns Ihren individuellen Fall zur Prüfung zu übermitteln.


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