Die NORDCAPITAL Treuhand GmbH & Cie. KG versucht nach uns vorliegenden Informationen scheinbar einen Auskunftsanspruch der von ihr betreuten Anleger geschlossener Beteiligungen zu vereiteln.
Anleger einer Beteiligung und deren Adressdaten werden für jedermann zugänglich im Handelsregister geführt. Dies aus dem nachvollziehbaren Grund, dass sich jeder Anleger als Gesellschafter über die anderen Gesellschafter (Anleger) des Unternehmens informieren können soll.
Die Anleger, die sich oft unbewusst über die jeweilige Treuhänderin beteiligen, werden jedoch nicht im Handelsregister geführt. In diesem wird nur die Treuhänderin als solche gelistet.
Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, dass Anleger ein Anrecht darauf haben, auch die über die Treuhänderin verwalteten Anleger und deren Adressdaten zu kennen.
Diesen Grundsatz hat der BGH in seinem Urteil vom 05.02.2013 (Az. II ZR 134/11) unumstößlich festgestellt:
„Wie der Senat bereits mit Beschluss vom 21. September 2009 (II ZR 264/08, ZIP 2010, 27 Rn. 8, 10) und mit Urteil vom 11. Januar 2011 (II ZR 187/09, ZIP 2011, 322 Rn. 11) entschieden hat, ist bei einem Gesellschaftsvertrag einer Personen- bzw. Personenhandelsgesellschaft das Recht, seinen Vertragspartner zu kennen, selbstverständlich.
Es folgt als unentziehbares mitgliedschaftliches Recht aus dem durch den Gesellschaftsvertrag begründeten Vertragsverhältnis als solchem (insoweit zustimmend Altmeppen, NZG 2010, 1321, 1322; ders., ZIP 2011, 326, 328).
Auch bei der GmbH hat der Gesellschafter grundsätzlich einen Anspruch darauf, zu wissen, wer seine Mitgesellschafter, also Inhaber der übrigen Geschäftsanteile sind.“
(BGH, Urteil vom 05.02.2013, Az. II ZR 134/11).“
Dieses Recht versucht die NORDCAPITAL Treuhand nun scheinbar vereiteln zu wollen. Mit einem Anschreiben an die Anleger der Beteiligung, welches auf den 04.07.2014 datiert ist, der Kanzlei Helge Petersen & Collegen jedoch bereits schon jetzt vorliegt, plant die Treuhänderin anscheinend, die von ihr verwalteten Anleger anzuschreiben, damit diese der Weitergabe Ihrer Daten widersprechen.
Zur Begründung führt die Treuhänderin u.a. an:
Diese Behauptungen gegenüber uns sind völlig haltlos und entbehren jeder Grundlage. Es geht vorliegend einzig und allein um die Geltendmachung des Auskunftsanspruchs der Anleger und nicht um etwaige Interessen der Kanzlei Helge Petersen & Collegen.
Wir behalten uns daher aufgrund der Darstellungen der NORDCAPITAL Treuhand vor, zivilrechtliche sowie strafrechtliche Konsequenzen gegen diese einzuleiten.
Mit diesem Anschreiben versucht die NORDCAPITAL Treuhand scheinbar, die Anleger der Beteiligung einzuschüchtern, damit diese ihren eigenen Anspruch nicht geltend machen.
In dem Schreiben führt die Nordcapital daher weiter aus:
Die NORDCAPITAL Treuhand, welche eng mit dem Emissionshaus (NORDCAPITAL Emissionshaus
GmbH & Cie. KG) und der Beteiligungsgesellschaft als solcher (NORDCAPITAL Offshore Fonds 4 GmbH & Co. KG) verflochten ist, handelt daher scheinbar entgegen der Interessen der von Ihr vertretenen Anleger, indem Sie deren berechtigten Auskunftsanspruch dem Eindruck nach zu verhindern versucht.
In einem anderweitigen Verfahren vor dem Amtsgericht München (Az. 242 C 10645/14) hat die Kanzlei Helge Petersen & Collegen diesen Auskunftsanspruch, der dem Anleger einer geschlossenen Beteiligung zusteht, erfolgreich durchgesetzt. Die Geltendmachung erfolgte einzig im Interesse der Anleger. Die Treuhänderin hingegen handelt vorliegend offenbar lediglich wider deren Interessen.
Lesen Sie das Anschreiben hier in voller Länge.
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