Lebensversicherungsreformgesetz – für alle zum Vorteil?

Ein wichtiges Thema für alle Versicherungsvermittler:


  • Das „Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte“ (Lebensversicherungsreformgesetz / LVRG) ist noch nicht lange verabschiedet, da vermehrt sich schon der Widerstand in ihrem Lager. Zunächst überwog die Freude über die abgewendete Provisionsdeckelung und verlängerte Stornohaftung, doch nun werden die kritischen Stimmen lauter. Grund hierfür ist die Absenkung des Höchstzillmersatzes von 40 auf 25 Promille. Bereits in der Vergangenheit deckten die bisher möglichen 40 Promille die Abschlusskosten im Marktdurchschnitt nicht ausreichend, eine Senkung um 15 Promille kann daher nur bedeuten, dass die Vertriebskosten mittelfristig sinken müssen. Und da die Abschlussprovisionen der Vermittler daran einen Anteil von 60 Prozent haben, stehen diese ganz vorne in der Schusslinie.

Helge Petersen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, dazu: „Auf den ersten Blick scheinen die entstehenden Kosten durch das LVRG ausgeglichen auf Kunden, Versicherer und Vermittler verteilt zu sein. Doch schaut man genauer hin, ist klar, dass vor allem die Vermittler einen ungleich höheren Anteil schultern müssen.“ Eventuell ist das eigentliche Ziel des LVRG der Ausschluss der Vermittler aus der Produktkalkulation und damit die Einführung einer Honorarvermittlung. Möglicherweise hätte diese angestrebte Absenkung der Abschlusskosten auch einen weiteren Rückgang der registrierten Vermittler zur Folge.

„Auch aus Kundensicht könnte dadurch eine unglückliche und wettbewerbsverzerrende Situation entstehen“, so Petersen. „Sollte ein Vermittlungshonorar nicht – wie es korrekterweise eigentlich sein müsste – in die Renditeberechnung eines Vertrages einbezogen werden, ist dies für Kunden irreführend. Außerdem ist es durchaus möglich, dass Versicherungsunternehmen zukünftig weniger auf Lebensversicherungen und mehr auf fondsgebundene Policen und sonstige Versicherungen wie Risiko-Leben, Pflegerenten und Berufsunfähigkeit setzen werden. Der Klassiker Lebensversicherung steht damit vor einem möglichen Schattendasein.“


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