CS EUROREAL: Positiver Schlichtungsspruch gegen die Deutsche Postbank AG

Keine Aufklärung über das Schließungsrisiko beim offenen Immobilienfonds CS EUROREAL (WKN 980500)

Unsere Mandantin investierte im Januar 2010 EUR 15.000,00 in den ihr empfohlenen offenen Immobilienfonds CS Euroreal (WKN 980500). Dabei sollte das Geld nach dem Wunsch unserer Mandantin sicher und verfügbar angelegt sein. Der offene Immobilienfonds war in der Vergangenheit bereits vom 16.01.2009 bis zum 25.05.2009 wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten vorübergehend geschlossen, mit der Folge, dass es in dieser Zeit nicht möglich war, die Anteile an die Fondsgesellschaft zurückzugeben. Kurz nach dem Kauf durch unsere Mandantin wurde der Fonds am 20.05.2010 erneut geschlossen und befindet sich seit Mai 2012 in der Abwicklung. Eine Rückgabe der Anteile an die Fondsgesellschaft ist in der Schließung und Liquidation nicht mehr möglich.

CS EUROREAL: Positiver Schlichtungsspruch gegen die Deutsche Postbank AG

Mit unserer Mandantin haben wir zur Vermeidung einer Klage zunächst ein Schlichtungsverfahren durchgeführt. Jetzt hat der Schlichter entschieden, dass in dem fehlenden Hinweis auf das Schließungsrisiko „ein grober Aufklärungsfehler“ vorliegt und die Postbank zur Rückabwicklung aufgefordert. Mit dieser Entscheidung setzt die Schlichtungsstelle die Urteile des Bundesgerichtshofes vom 29.04.2014 (XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13) um, wonach ein Anleger auch ungefragt über das Schließungsrisiko aufgeklärt werden muss.

Der Schlichtungsspruch ist für die beteiligten Parteien bei einem Streitwert von mehr als EUR 5.000,00 nach der Verfahrensordnung nicht bindend. Die Deutsche Postbank AG hat den Schlichtungsspruch jedoch angenommen und wir nehmen wohlwollend zur Kenntnis, dass die Deutsche Postbank AG der Beschwerde unserer Mandantin schnell und unkompliziert abgeholfen hat.


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