Kanzlei Helge Petersen & Collegen weist im Rahmen der Entscheidung des LG Lübeck eine nicht anlagegerechte Beratung durch die Commerzbank nach.
Die Entscheidung des LG Lübeck zeigt, dass selbst wenn Geschädigte bereits seit längerer Zeit (in diesem Fall seit 2003) geschlossene Beteiligungen zeichneten, ein postitives Urteil über Beteiligungen aus 2007 möglich ist!
Die Kanzlei Helge Petersen & Collegen zeigt mit der Veröffentlichung von Urteilen auch Transparenz. Im vorliegenden Urteil werden Teile unseres Vortrags auch als widersprüchlich gekennzeichnet. Derartige Rügen nehmen wir zum Anlass in Zukunft noch klarer und stichhaltiger zu begründen.
Letztlich wurde diese Klage über klare Merkmale für eine nicht anlagegerechte Beratung gewonnen!
Hier einige Auszüge:
– Totalverlustrisiko nicht angesprochen
– Rückforderung nach § 172 Abs. 4 HGB nicht angesprochen
– Fehlende Aufklärung über Fremdkapitalquote
– Fehlende Aufklärung über Weichkosten
– Prospekt zu spät übergeben